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   BSG, 04.07.1995 - 2 RU 33/94   

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https://dejure.org/1995,4884
BSG, 04.07.1995 - 2 RU 33/94 (https://dejure.org/1995,4884)
BSG, Entscheidung vom 04.07.1995 - 2 RU 33/94 (https://dejure.org/1995,4884)
BSG, Entscheidung vom 04. Juli 1995 - 2 RU 33/94 (https://dejure.org/1995,4884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Jahresarbeitsverdienst - Verletztenrente - Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungssumme - Arbeitsentgelt - Zweitbeschäftigung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 543; RVO § 571
    Abhängige Zweitbeschäftigung eines gewerblichen Unternehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes für die Verletztenrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 522
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.08.1975 - 8 RU 228/74

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Durchschnittlicher

    Auszug aus BSG, 04.07.1995 - 2 RU 33/94
    Diesem Ergebnis widerspricht auch nicht, wie das LSG ebenfalls zutreffend erkannt hat, das - auch von der Revision angeführte - Urteil des BSG vom 19. August 1975 (BSGE 40, 134).

    Ebenfalls sollen allein die Durchschnittssätze gelten, wenn ein landwirtschaftlicher Unternehmer neben seiner Tätigkeit in seiner eigenen Landwirtschaft in einem anderen landwirtschaftlichen oder gewerblichen Unternehmen als Beschäftigter arbeitet und der Unfall sich bei der Tätigkeit im eigenen landwirtschaftlichen Unternehmen ereignet (BSGE 40, 134, 136 m.w.N.).

    Das hat zur Folge, daß bei Unfällen in der Landwirtschaft in den von § 780 RVO erfaßten Fällen im Gegensatz zu den §§ 571 ff. RVO das tatsächlich erzielte Einkommen keine Berücksichtigung findet (BSGE 40, 134, 137; 36, 98, 101; BSG Urteil vom 24. Mai 1984 - 2 RU 9/83 - HV-Info 1984, Nr. 13 S. 81 ff.).

  • BSG, 24.05.1984 - 2 RU 9/83
    Auszug aus BSG, 04.07.1995 - 2 RU 33/94
    Das gleiche gilt nach § 571 Abs. 1 Satz 1 RVO in der Fassung des SGB IV, in welchem ohne sachliche Änderung (BSG Urteil vom 24. Mai 1984 - 2 RU 9/83 - HV-Info 1984 Nr. 13 S. 81 ff. m.w.N.) der Begriff "Arbeitseinkommen" ersetzt worden ist durch den Begriff "Gesamtbetrag aller Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen", weiterhin ohne ihn auf den Betrag entweder aus der zum Arbeitsunfall führenden versicherten Beschäftigung oder der selbständigen Tätigkeit zu beschränken.

    Das hat zur Folge, daß bei Unfällen in der Landwirtschaft in den von § 780 RVO erfaßten Fällen im Gegensatz zu den §§ 571 ff. RVO das tatsächlich erzielte Einkommen keine Berücksichtigung findet (BSGE 40, 134, 137; 36, 98, 101; BSG Urteil vom 24. Mai 1984 - 2 RU 9/83 - HV-Info 1984, Nr. 13 S. 81 ff.).

    Aufgrund der hiernach unterschiedlichen Behandlung einerseits eines gewerblichen und andererseits eines landwirtschaftlichen Unternehmers bei der Berechnung des JAV können die in den vorgenannten Entscheidungen für die Berechnung des JAV bei mehrfach beschäftigten Landwirten aufgestellten Grundsätze auf die Berechnung des JAV bei mehrfach beschäftigten gewerblichen Unternehmern nicht - wie die Revision meint als richtungsweisend - übertragen werden (s BSG Urteil vom 24. Mai 1984 a.a.O.).

  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 76/90

    Verletztengeld für einen Selbständigen, der gleichzeitig eine unselbständige

    Auszug aus BSG, 04.07.1995 - 2 RU 33/94
    Hierauf hat der Senat für die Bemessung des Verletztengeldes, soweit es nach dem JAV berechnet wird, hingewiesen (BSG SozR 3-2200 § 560 Nr. 1; S. auch BSGE 37, 189, 190/191) und entschieden, daß der Berechnung des Verletztengeldes grundsätzlich das Arbeitseinkommen und das Arbeitsentgelt des Verletzten zugrunde zu legen ist, wenn dieser einen Arbeitsunfall aufgrund seiner Unternehmertätigkeit erleidet und die dadurch bedingte Arbeitsunfähigkeit auch eine Arbeitsunfähigkeit hinsichtlich der außerdem ausgeübten unselbständigen Tätigkeit verursacht.

    Hätte der Kläger im Rahmen seiner abhängigen Beschäftigung einen Arbeitsunfall erlitten, wäre die für die Entschädigung zuständige Berufsgenossenschaft verpflichtet gewesen, der Leistungsberechnung einen JAV zugrunde zu legen, der sich aus dem aus der Arbeitnehmertätigkeit erzielten tatsächlichen JAV und dem satzungsgemäßen fiktiven JAV zusammensetzte (vgl. auch BSGE 37, 189; BSG SozR 3-2200 § 560 Nr. 1 - zum Verletztengeld; Brackmann a.a.O. S. 574b; Lauterbach/Watermann a.a.O. § 571 Anm. 2 Buchst a; KassKomm/Ricke a.a.O. § 571 Rdnr. 3).

  • BSG, 21.03.1974 - 8 RU 81/73

    Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls - Anspruch auf Verletztengeld -

    Auszug aus BSG, 04.07.1995 - 2 RU 33/94
    Hierauf hat der Senat für die Bemessung des Verletztengeldes, soweit es nach dem JAV berechnet wird, hingewiesen (BSG SozR 3-2200 § 560 Nr. 1; S. auch BSGE 37, 189, 190/191) und entschieden, daß der Berechnung des Verletztengeldes grundsätzlich das Arbeitseinkommen und das Arbeitsentgelt des Verletzten zugrunde zu legen ist, wenn dieser einen Arbeitsunfall aufgrund seiner Unternehmertätigkeit erleidet und die dadurch bedingte Arbeitsunfähigkeit auch eine Arbeitsunfähigkeit hinsichtlich der außerdem ausgeübten unselbständigen Tätigkeit verursacht.

    Hätte der Kläger im Rahmen seiner abhängigen Beschäftigung einen Arbeitsunfall erlitten, wäre die für die Entschädigung zuständige Berufsgenossenschaft verpflichtet gewesen, der Leistungsberechnung einen JAV zugrunde zu legen, der sich aus dem aus der Arbeitnehmertätigkeit erzielten tatsächlichen JAV und dem satzungsgemäßen fiktiven JAV zusammensetzte (vgl. auch BSGE 37, 189; BSG SozR 3-2200 § 560 Nr. 1 - zum Verletztengeld; Brackmann a.a.O. S. 574b; Lauterbach/Watermann a.a.O. § 571 Anm. 2 Buchst a; KassKomm/Ricke a.a.O. § 571 Rdnr. 3).

  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 32/93

    Unfallversicherung - Betriebsfremde Personen - Betriebsbesichtigung

    Auszug aus BSG, 04.07.1995 - 2 RU 33/94
    Diese Satzungsbestimmungen, die wegen des überregionalen Wirkungsbereichs der Beklagten (vgl. § 4 der Satzung) revisibles Recht darstellen (§ 162 SGG - S. BSG SozR 3-2200 § 544 Nr. 1 = NZS 1995, 84), beziehen sich jedoch - in dem hier maßgebenden Bereich - entgegen der Auffassung der Revision nur auf den JAV aus der nach der Satzung versicherten Tätigkeit.
  • Drs-Bund, 25.01.1963 - BT-Drs IV/938
    Auszug aus BSG, 04.07.1995 - 2 RU 33/94
    Hergeleitet wird diese Auffassung aus der Entstehungsgeschichte der §§ 780 ff. RVO i.d.F. des Unfallversicherungs- Neuregelungsgesetzes -UVNG- (s u.a. BT-Drucks. IV/938 -neu- S. 27 zu § 777) und der vom Gesetzgeber gewollten Sonderstellung der Landwirte, für die - nach Gruppen festgesetzte (s §§ 781, 782 ff. RVO) - durchschnittliche Jahresarbeitsverdienste gelten sollen, die eine Anwendung der §§ 571 ff. RVO ausschließen.
  • BSG, 26.07.1973 - 7 RU 79/70

    Art und Weise der Berechnung von Verletztengeld - Anspruch auf Verletztengeld

    Auszug aus BSG, 04.07.1995 - 2 RU 33/94
    Das hat zur Folge, daß bei Unfällen in der Landwirtschaft in den von § 780 RVO erfaßten Fällen im Gegensatz zu den §§ 571 ff. RVO das tatsächlich erzielte Einkommen keine Berücksichtigung findet (BSGE 40, 134, 137; 36, 98, 101; BSG Urteil vom 24. Mai 1984 - 2 RU 9/83 - HV-Info 1984, Nr. 13 S. 81 ff.).
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 53/08 R

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II bei Weigerung, einen "Ein-Euro-Job"

    Da das prozessuale Ziel der Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils erkennbar ist, ist dem Erfordernis des § 164 Abs. 2 Satz 3 SGG hier in gerade noch ausreichender Weise Rechnung getragen, obwohl weder die Revisionsschrift noch die Revisionsbegründungsschrift einen förmlichen Antrag enthalten (vgl BSG, Urteil vom 4. Juli 1995 - 2 RU 33/94 - SozR 3-2200 § 571 Nr. 3 S 8).
  • BSG, 14.11.2013 - B 2 U 27/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Es genügt, wenn der Revisionsbegründung zumindest zu entnehmen ist, welches prozessuale Ziel mit der Revision verfolgt und in welchem Umfang sie eingelegt wird (vgl BSG vom 4.7.1995 - 2 RU 33/94 - SozR 3-2200 § 571 Nr. 3 S 8 und vom 30.6.2009 - B 2 U 6/08 R - UV-Recht Aktuell 2009, 1088 ff) .
  • LSG Hessen, 21.06.2016 - L 3 U 122/12

    Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Demgegenüber kann der gegenteiligen Ansicht, die in früherer Rechtsprechung auch vom Bundessozialgericht - allerdings nur in einem obiter dictum - unter Geltung der RVO vertreten wurde (BSG, Urteil vom 4. Juli 1995 - 2 RU 33/94 - juris), vertreten wurde, zumindest für das neue Recht nicht gefolgt werden.
  • BSG, 01.02.1996 - 2 RU 7/95

    Haftung der Gesellschafter einer in Konkurs gefallenen GmbH für deren

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) genügt es für den bestimmten Antrag, wenn die schriftliche Revisionsbegründung erkennen läßt, welches prozessuale Ziel der Revisionskläger erreichen will (s ua BSG SozR 1500 § 164 Nr. 10 und zuletzt Urteil des Senats vom 4. Juli 1995 - 2 RU 33/94 - SozR 3-2200 § 571 Nr. 3, jeweils mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2003 - L 6 U 441/01

    Höhe eines Verletztengeldes; Berechnung des Verletztengeldes bei einer abhängigen

    Dagegen wandte der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 4. Juli 1995 - 2 RU 33/94 - ein, bei der Berechnung des JAV müsse neben dem Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit auch das Einkommen aus der nicht selbständigen Beschäftigung berücksichtigt werden.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 4. Juli 1995 - Az: 2 RU 33/94 = NZS, SGB 1996, 80) ist bei der Berechnung der Verletztenrente ein höherer JAV anzunehmen, wenn der Betroffene neben der unfallbringenden selbständigen Tätigkeit auch eine abhängige Beschäftigung ausgeübt hat.

  • BSG, 14.12.1995 - 2 RU 2/95

    Anspruch auf Verletztengeld bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit

    Hieraus wird deutlich, daß die freiwillige Versicherung nach Satzung nicht das gesamte Wagnis auf seiten des Versicherungsträgers abdeckt, da sich die Satzungssumme nur auf den JAV aus der der freiwilligen Versicherung zugrundeliegenden Tätigkeit beziehen kann (BSG Urteil vom 4. Juli 1995 - 2 RU 33/94 - KassKomm-Ricke § 571 RVO RdNr 4).
  • BSG, 14.12.1995 - 2 RU 1/95

    Unternehmer - Unfallversicherung - Freiwilliger Beitritt - Kürzung des

    Hieraus wird deutlich, daß die freiwillige Versicherung nach Satzung nicht das gesamte Wagnis auf seiten des Versicherungsträgers abdeckt, da sich die Satzungssumme nur auf den JAV aus der der freiwilligen Versicherung zugrundeliegenden Tätigkeit beziehen kann (BSG Urteil vom 4. Juli 1995 - 2 RU 33/94 - KassKomm-Ricke § 571 RVO RdNr 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2002 - L 6 U 361/01
    Etwas anderes könnte nach der Rechtsprechung des BSG allenfalls dann gelten, wenn der Kläger außerdem eine abhängige Beschäftigung ausgeübt hätte, für die eine andere Berufsgenossenschaft zuständig gewesen wäre (vgl. dazu BSG vom 4. Juli 1995 SGb 1996, 186 mit Anm. von Wolber).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2002 - L 6 U 361/01
    Soweit das BSG (Urteil vom 4. Juli 1995 2 RU 33/94, SGb 1996, 186) einen höheren JAV annimmt, wenn der Betroffene neben der unfallbringenden selbständigen Tätigkeit auch eine abhängige Beschäftigung ausgeübt hat, für die außerdem eine andere Berufsgenossenschaft zuständig war, betrifft dies einen anderen Sachverhalt.
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